Das Finanzministerium, könnte man in kurzen Worten schildern, kümmert sich um die Finanzen unseres Staates. Es verfügt über die Erkenntnisse der Finanztheorie und setzt diese in real politisches Handeln um. Hierzu gehört leider auch die Neuverschuldung durch Aufnahme weiterer Kredite, die das Land für Subventionen benötigt, aber auch die Festlegung von Steuern und die Verabschiedung des Haushaltes.
Das Finanzministerium wirkt in etwa als eine Art Schirmherrschaft, die die Wirtschaftspolitik der Finanzgeschäfte auf der Bundeslandebene einbindet, um letztendlich Entscheidungen für den Staat zu treffen.
Unter Kümmern versteht man in erster Linie, dass jemand hilft und gleichermaßen dafür sorgt, dass etwas geändert wird, um die Wirtschaft zu stabilisieren, sinnvoll zu bewirtschaften und auch anzukurbeln. Die Verantwortung schieben wir gerne an die Finanzpolitik weiter, weil diese letztendlich die Entscheidung trifft, was mit dem erwirtschafteten Geld geschieht. Aber alle Wünsche zu erfüllen und Lücken zu stopfen, um es jedem Recht zu machen, ist ein schwieriges Unterfangen.
Dr. Wolfgang Schäuble ist der derzeitige Bundesminister der Finanzen. Durch die Wirtschaftskrise bekommt die Finanz- und Haushaltspolitik mehr an Aufmerksamkeit, als je zuvor. Der Bürger hinterfragt stärker als gewöhnlich, was passiert mit unserem so hart verdienten Geld. Schäuble ist letztendlich auch das Sprachrohr aller unter ihm stehenden Bundesländer, die für sich ihren Haushalt führen. Typische Landessteuern sind Erbschaftssteuer, Mehrwertsteuer, Kfz-Steuer oder die Ökosteuer. Die Entscheidungen über den Nutzen der jeweiligen Steuerabgaben sind nicht unmittelbar auf die Art abgestimmt. Das heißt, wenn eine Steuer einen Überschuss erwirtschaftet, so werden diese Gelder entsprechend an andere Stelle eingesetzt um Lücken zu stopfen. Die Abgaben unterstützen sich sozusagen gegenseitig.
In den jeweiligen Bundesländern, von Schleswig-Holstein bis Bayern, sitzen die Abgeordneten Bundesminister, die über die Finanzen der einzelnen Länder entscheiden und die Ergebnisse dann an das Bundesministerium weiter leiten. Viele Steuern obliegen der Entscheidung des Bundeslandes wie die Höhe der Grunderwerbsteuer, Landwirtschaftsbezogene Steuern, Jagd- und Fischereisteuer.
Darunter wiederum steht die Kommunale Finanzpolitik. Die Gemeindepolitik, durch den Bürgermeister und seine Abgeordneten vertreten, entscheiden über die Verwendung der Einnahmen der ihnen zugeordneten Einnahmequellen, wie Beispielsweise Gewerbesteuer, Hundesteuer und Grundsteuer. Die Höhe der Abgaben unterliegt der Entscheidungsgewalt der Gemeinden, mit denen sie den Haushalt finanzieren müssen. (Wie 2004 die in Köln erstmals erhobene Vergnügungssteuer, im Volksmund auch Sexsteuer genannt) Ist ein Haushalt am Jahresende nicht ausgeglichen, müssen für das kommende Jahr Einsparungsmaßnahmen oder eine Umstrukturierung vorgenommen werden.
Die Einkommensteuer Beispielsweise verteilt sich auf Bund, Länder und Gemeinden. Es gibt ca. 50zig weitere Steuerarten, dessen Festlegung der jeweiligen Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsministerien einzelner Länder oder dem Staat unterliegt. Steuern sind eine Abgabe an den Staat, für die man keine direkte, individuelle Gegenleistung erwarten kann.
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